Erhöhung des Mindestlohns: In zwei Schritten auf 9,35 Euro
Die Mindestlohnkommission schlägt vor, die Lohnuntergrenze bis 2020 um 51 Cent zu erhöhen. 2019 sollen es bereits 9,19 Euro sein.
Die Kommission aus Gewerkschafter*innen, Arbeitgebervertreter*innen und Wissenschaftler*innen prüft alle zwei Jahre, ob die Höhe des Mindestlohns angemessen ist. Bisher beträgt die Lohnuntergrenze 8,84 Euro, zuvor waren es 8,50 Euro je Stunde.
„Wir orientieren uns an der Entwicklung des Tarifindex des Statistischen Bundesamts“, erklärte der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, am Dienstag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Konkret bedeutet das, dass Tariflöhne als Basis für einen angemessenen Stundenlohn herangezogen werden.
Kommissionsmitglied und Gewerkschafter Stefan Körzell zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis der Verhandlungen. Scharfe Kritik übte er aber daran, dass nach wie vor so viele Menschen unter Mindestlohnniveau gezahlt werden. Während das Statistische Bundesamt 2016 750.000 solcher Fälle zählte, rechnet das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sogar mit etwa 1,8 Millionen Betroffenen. Um gegen Schwarzarbeit vorzugehen, brauche es mehr Zollpersonal und eine präzise Erfassung der Arbeitszeit, so Körzell.
Gemeinsam mit dem Vorschlag zur Erhöhung legte die Kommission auch einen Bericht über die Auswirkungen des Mindestlohns vor. „Besonders profitieren die Menschen in Ostdeutschland, geringfügig Verdienende, Angestellte kleiner Unternehmen und Frauen von dem höheren Stundenlohn“, fasste Zilius zusammen. Auch die Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter habe sich seit Einführung des Mindeslohnts weiter positiv entwickelt.
Die langfristige Auswirkung auf die Wirtschaft sei aber noch nicht absehbar: „Wie krisenfest der Mindestlohn wirklich ist, wird sich erst bei einem wirtschaftlichen Abschwung zeigen“, warnte Kommissionsmitglied Steffen Kampeter.
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