: Erfolg für „RPR“
Trier (taz) - Das Landgericht Trier hält die Beschlagnahme einer Fotokopie in den Räumen des privaten Rundfunksenders RPR für rechtswidrig. Die Trierer Staatsanwaltschaft hatte nach einer Presseerklärung der Trierer Grünen gesucht, durch die sich ein Richter am Landgericht „beleidigt und verunglimpft“ fühlte. Die von RPR angefochtene Beschlagnahmung stellt nach Auffassung des Landgerichts einen rechtwidrigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen