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Erfolg für „RPR“

Trier (taz) - Das Landgericht Trier hält die Beschlagnahme einer Fotokopie in den Räumen des privaten Rundfunksenders RPR für rechtswidrig. Die Trierer Staatsanwaltschaft hatte nach einer Presseerklärung der Trierer Grünen gesucht, durch die sich ein Richter am Landgericht „beleidigt und verunglimpft“ fühlte. Die von RPR angefochtene Beschlagnahmung stellt nach Auffassung des Landgerichts einen rechtwidrigen Eingriff in die Rundfunkfreiheit dar.

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