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Erfolg der Teststreckengegner

Mannheim (taz) - Die Gegner der Daimler–Benz–Teststrecke in Boxberg haben einen neuen Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden–Württemberg errungen. Der VGH stoppte jetzt in einer neuen Eilentscheidung den gesamten sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für die Bundesstraße 292, die nach den Recherchen der Teststreckengegner als Zufahrtstaße für das Daimler–Gelände ausgebaut werden soll. Bereits am 20. August hatten die Richter in Teilen den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau der B 292 kassiert. Jetzt folgte der gesamte Baustopp für die Bundesstraße. Die Mannheimer Richter bewerteten das Interesse der Kläger an ihrem Eigentum wesentlich höher als das „nur gering einzustufende öffentliche Interesse am sofortigen Baubeginn“. Inzwischen hat das Regierungspräsidium Stuttgart sich erneut an das Verwaltungsgericht gewandt und vorgetragen, daß zumindest für bestimmte Abschnitte der B 292 der Planfeststellungsbeschluß rechtskräftig sei. Das ändert nach Angaben der Richter jedoch nichts an dem Bestand des jetzt ergangenen Beschlusses. Wie aus baden–württembergischen Justizkreisen zu erfahren war, wird sich der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts voraussichtlich im November diesen Jahres in einer mündlichen Verhandlung mit der Teststrecke beschäftigen.

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