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■ KommentarErbhof des DGB

Was muß denn eigentlich noch passieren, damit im DGB-Haus jemand begreift, daß die Bremischen Arbeitnehmerkammern keine Erbhöfe der Gewerkschaftsfunktionäre, sondern Interessenvertretungen aller Arbeiter und Angestellten, auch ihrer unorganisierten Hälfte sind? Reicht es nicht, daß zwei Drittel der Kammermitglieder mit ihrem Wahlboykott Ablehnung – oder einfach Desinteresse – gegenüber den gewerkschaftlichen Kungelrunden demonstrieren, die sie als Zwangsmitglieder auch noch finanzieren dürfen?

Die Geheimnistuerei beim Kandidatenküren im DGB-Haus wird auch dadurch nicht besser, daß aufgrund zufälliger Interessenkonstellationen am Ende zwei geeignete KandidatInnen nominiert werden. Gegen Peter Sörgel und Irmtrud Gläser wäre nichts zu sagen. Aber wer weiß denn, ob sich in einem offenen Verfahren nicht noch jemand viel Geeigneteres gefunden hätte? Schließlich haben Sörgel und Gläser bisher noch keine Ideen für eine Verbesserung der Kammer-Arbeit, sondern nur ihre Durchsetzungsfähigkeit im gewerkschaftlichen Gremiendschungel bewiesen.

Daß der DGB die Kammern als seinen Erbhof behandelt, ist dabei nicht nur die Schuld der Gewerkschaftsfunktionäre. Das Bremische Kammergesetz provoziert deren Begehrlichkeit auf die Millionen Mark an Zwangsbeiträgen geradezu. Solange schon zu den Kammerwahlen nur Gewerkschaftslisten zugelassen sind, muß man sich nicht wundern, daß sich Gewerkschaften die Kammern unter den Nagel reißen. Noch mehr als es die Kammern selber sind, ist dieses Gesetz reformbedürftig. Dirk Asendorpf

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