piwik no script img

Entwarnung

Die Schulbehörde zerstreut Bedenken von Eltern, die ihre geistig behinderten Kinder als Opfer von Sparwut sahen: An der staatlichen Schule Ernährung und Hauswirtschaft Uferstraße und der Gewerbeschule Metalltechnik „können nicht mehr schulpflichtige Jugendliche auch nach elf oder mehr Schuljahren zusätzlich bis zu zwei Berufsvorbereitungsjahre in Anspruch nehmen“, teilte die Behörde gestern mit. Und: „Entgegen der Befürchtungen der Eltern sollen die Fördermöglichkeiten für Jugendliche mit geistiger Behinderung in diesen beruflichen Schulen nicht eingeschränkt werden!“ Eltern hatten sich Sorgen über die Ankündigung gemacht, dass nicht mehr schulpflichtige Jugendliche dort künftig nur noch nach einem behördlichen Gutachten unterrichtet werden sollen. Diese Entwicklungsberichte soll es nun erst ab dem Schuljahr 2003/2004 geben. Sie sollen dazu dienen, die Jugendlichen gezielter fördern zu können.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen