: Entsorgungszwang
Reststoff Plutonium
Das Atomgesetz verlangt von den AKW-Betreibern den Nachweis, wie die Entsorgung des anfallenden Atommülls geregelt ist: Entweder durch direkte Endlagerung, für die es aber bis heute keinen Ort gibt. Oder durch die so genannte schadlose Verwertung in den Wiederaufarbeitungsanlagen (WAAs). Dabei werden abgebrannte Brennelemente chemisch aufgelöst und die spalt-, also noch verwertbaren Reststoffe heraus gefiltert. Neben Uran ist das vor allem Plutonium. taz
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