■ Im Parlament: Entsendegesetz gilt
Bonn (dpa) – Das Arbeitnehmerentsendegesetz zum Schutz der deutschen Bauwirtschaft und ihrer Arbeitnehmer gegen Lohndumping durch EU-Ausländer auf deutschen Baustellen kann am 1.3. in Kraft treten. Der Bundesrat stimmte dem lange umstrittenen Kompromiß des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern gestern zu. Das Gesetz ist bis 1999 befristet.
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