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Archiv-Artikel

in kürze FREILASSUNG MOTASSADEQ Entscheidung am 2. 4.

Das Hamburger OLG will am 2. April über die Freilassung des Terrorverdächtigen Mounir al-Motassadeq entscheiden. Der Bundesgerichtshof hatte am 4. März das OLG-Urteil gegen den Marokkaner zu 15 Jahren Haft wegen Beihilfe zu 3.066 Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wieder aufgehoben. (ap)