in kürze FREILASSUNG MOTASSADEQ : Entscheidung am 2. 4.
Das Hamburger OLG will am 2. April über die Freilassung des Terrorverdächtigen Mounir al-Motassadeq entscheiden. Der Bundesgerichtshof hatte am 4. März das OLG-Urteil gegen den Marokkaner zu 15 Jahren Haft wegen Beihilfe zu 3.066 Morden und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wieder aufgehoben. (ap)