in kürze KAPLANS ABSCHIEBUNG : Entscheidung Ende Mai
Das OVerwG NRW wird am 26. Mai über die Abschiebung des Islamistenführers Kaplan in die Türkei befinden. Die Bundesrepublik und Köln wollen ihn ausweisen. Das VerwG Köln hatte dies in erster Instanz verboten, da es möglich sei, dass durch Folter erpresste Aussagen in der Türkei gegen Metin Kaplan verwendet würden. (dpa)