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■ VertriebeneEntschädigungsanträge

Schwerin (AP) – Im Vorgriff auf das im Frühjahr erwartete Bundesgesetz zur Entschädigung von Vertriebenen hat Mecklenburg-Vorpommern mit der Antragsbearbeitung begonnen und gehört damit zu den Vorreitern in den neuen Bundesländern. Für die in Aussicht gestellte Entschädigung von 4.000 Mark liegen seit gestern in Stadt- und Kreisverwaltungen die Antragsformulare aus und werden dort auch ausgefüllt wieder entgegengenommen.

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