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Archiv-Artikel

in kürze BEI ZUGVERSPÄTUNG Entschädigung entfällt

Die Bahn wird vorerst nicht dazu verpflichtet, ihren Kunden bei Verspätungen eine Entschädigung zu zahlen. Entsprechende Anträge von Union und FDP wurden am Donnerstag im Bundestag abgelehnt. SPD und Grüne verwiesen darauf, dass man erst die Ergebnisse laufender Forschungsvorhaben einbeziehen wolle. (dpa)