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Archiv-Artikel

Entschädigung bei Bummelzügen

STUTTGART/BERLIN afp ■ Bahnreisende sollen bei Verspätungen ab dem 1. Oktober kommenden Jahres einen Rechtsanspruch auf Entschädigung erhalten. Nach Informationen der Stuttgarter Zeitung ist im Gespräch, dass die Fahrgäste bei einer 30-minütigen Verspätung 20 Prozent des Ticketpreises erstattet bekommen sollen. Bei größeren Verspätungen könne dies auf bis zu 50 Prozent des Fahrpreises steigen. Bereits seit längerer Zeit laufen zwischen Bahn und Bundesregierung Gespräche über eine Neuregelung. Zu den konkreten Zahlen wollte sich die Bahn nicht näher äußern. Bislang gibt das Unternehmen auf freiwilliger Basis Gutscheine heraus.