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Entfernung zum Nachteil gerundet

BERLIN rtr ■ Die Entfernungspauschale wird nach Angaben des Bundesfinanzministeriums im Gegensatz zu den meisten anderen steuerlichen Frei- und Pauschalbeträgen bei der Euro-Umstellung zu Ungunsten der Steuerzahler abgerundet. Ein Sprecher des Ministeriums sagte gestern: „Das ist einer der wenigen Fälle, wo die Glättung nicht zu Gunsten des Bürgers ausgefallen ist.“ Der ungünstige Umrechnungskurs für die Pauschale stehe im entsprechenden Gesetz. Bei den meisten anderen Pauschal- und Freibeträgen sei aber bei der Umrechnung in Euro zu Gunsten der Steuerzahler gerundet worden. Nach dem Gesetz wird die Anfang des Jahres auf 80 Pfennig je Kilometer erhöhte Entfernungspauschale in 40 Cent umgerechnet, was rund 78 Pfennig entspricht.

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