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Enteignete unzufrieden

Bonn (dpa) - Die Interessengemeinschaft der DDR-Enteigneten hat die gemeinsame Erklärung von Bonn und Berlin zur Regelung von Vermögensfragen scharf kritisiert und in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet. Gegen das Grundgesetz verstoße vor allem die Übereinkunft, Enteignungen zwischen 1945 und 1949 nicht rückgängig zu machen.

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