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Endlich kam die Psychiaterin

■ Psychisch Kranker bleibt in Abschiebehaft

Die ärztliche Versorgung von psychisch angeschlagenen Abschiebehäftlingen soll in der kommenden Woche zwischen der Polizei und der Gesundheitsbehörde besprochen werden. Anlass ist der Fall eines psychisch kranken Angolaners, der auf eigenen Wunsch über zehn Tage alleine in der Ausnüchterungszelle des Polizeigewahrsams saß, weil er es bei den Mitgefangenen in Abschiebehaft nicht aushielt. Der Mann hatte Männchen an der Wand gesehen und Polizis-ten für Geister gehalten; das Gutachten eines Psychiaters, den die Asylgruppe „Grenzenlos“ aus eigener Initiative alarmiert hatte, hatte Selbst- und Fremdgefährdung zwar nicht ausgeschlossen, dennoch war der Gefangene in Einzelhaft geblieben, ohne dass ihm geholfen wurde. Daraufhin hatte ein Polizist Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Sozialpsychiatrischen Dienst gestellt.

„Die Beschwerde ist bei uns nicht angekommen“, sagt dazu der Leiter des Gesundheitsamtes, Jochen Zenker. Die Polizeipressestelle bestätigt, sie sei „zurückgezogen worden“, jetzt sollten „Gespräche Klärung bringen.“ Dabei wird es dem Vernehmen nach auch um Gaben von Valium gehen, die der Kranke vom Arzt des Ärztlichen Beweissicherungsdienstes erhalten habe. Einem jetzt erstellten psychiatrischen Gutachten zufolge hat der Angolaner Paranoia ohne Selbst- und Fremdgefährdung und bleibt in Haft, soll aber von weiteren Fachärzten untersucht werden. ede

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