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Endgültig gescheitert

■ Bundesrat stoppte die Pläne der Bundesregierung, Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe und Asyl-Leistungen einzuschränken

Bonn (AFP/dpa) – Die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte bei der Sozialhilfe und den Asylbewerber-Leistungen sowie die vorgesehene Streichung der originären Arbeitslosenhilfe sind endgültig gescheitert.

Der Bundesrat verweigerte gestern in Bonn den entsprechenden Gesetzen der Koalition mehrheitlich die Zustimmung. Das Parlament wiederum hatte bereits am Donnerstag mit den Stimmen von Union und FDP eine Vorlage des SPD-dominierten Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat abgelehnt. Darin war eine Erhöhung der Sozialhilfe-Regelsätze parallel zur Rentenanpassung gefordert worden. Die Bonner Koalition wollte einen 15prozentigen Abstand zwischen den Regelsätzen und den Nettolöhnen festschreiben.

Die Koalitionsparteien halten einen weiteren Einigungsversuch mit der SPD nicht für aussichtsreich und wollen daher auf eine erneute Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichten.

Das Modell der Koalition zur Sozialhilfe sah weiter vor, daß die Leistungen um mindestens 25 Prozent gekürzt werden, wenn Betroffene eine zumutbare Arbeit ablehnen. Arbeitgeber, die einen schwer vermittelbaren Sozialhilfeempfänger einstellen, sollten einen Zuschuß erhalten. Die Bundesregierung rechnete mit Einsparungen von jährlich mindestens 2,2 Milliarden Mark durch die Reform.

Bei den Leistungen für Asylbewerber sollten die Betroffenen nach den Vorstellungen der Koalition künftig bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag einen um bis zu 20 Prozent gekürzten Sozialhilfesatz erhalten. Damit sollten die Kommunen um etwa 900 Millionen Mark entlastet werden.

Der saarländische Justizminister Arno Walter (SPD) kritisierte, die vom christdemokratischen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer vorgelegten Gesetze hätten das einzige Ziel, die Bundeskasse auf Kosten von Ländern und Kommunen zu entlasten. Sie zielten ferner darauf ab, sich auf dem Rücken der Ärmsten zu sanieren: „Das ist politisch und moralisch nicht verantwortbar.“

Da diese Gesetze nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten können, sind sie mit der Ablehnung gescheitert. Sachsens Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) und der Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) warnten vor einer Selbstblockade der Gesetzgebung, wenn Bundestag und Bundesrat nicht mehr in der Lage sind, sachgerechte Kompromisse zu finden.

Das vom Bundestag am Donnerstag gebilligte Vermittlungsergebnis zur Pflegeversicherung akzeptierte der Bundesrat dagegen, so daß deren zweite Stufe wie geplant am 1. Juli in Kraft treten kann. Der von der Bundesregierung beschlossenen Rentenerhöhung wurde auch zugestimmt. Die Renten werden danach in den alten Ländern zum 1. Juli um 0,5 Prozent, in den neuen Ländern um 1,21 Prozent angehoben. Dies entspricht einer effektiven Erhöhung um 0,46 beziehungsweise um 0,56 Prozent. Und endlich billigte der Bundesrat den Kompromiß des Vermittlungsausschusses über die Mauer- und Grenzgrundstücke. Die 1961 enteigneten ehemaligen Besitzer können ihre Grundstücke für ein Viertel des heutigen Verkehrswerts zurückkaufen.

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