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Empörung über Aids–Urteil

Düsseldorf (ap) - Mit Bestürzung hat die Deutsche Aids–Hilfe auf ein Urteil des Düsseldorfer Arbeitsgerichts reagiert, in dem die Richter die Kündigung eines HIV– infizierten Floristen unter anderem wegen der Furcht seiner Kollegen vor Ansteckung für rechtmäßig erklärten. Das Gericht habe die Chance vertan, der Diskriminierung und Ausgrenzung von Infizierten einen Riegel vorzuschieben, schrieb die Aids–Hilfe am Freitag in Berlin. Das Gericht hatte die Klage des Floristen gegen die Kündigung abgewiesen, weil der Kläger noch in der Probezeit gewesen war. Weiter erklärten die Richter jedoch: „Ängste und Besorgnisse vor Ansteckungsgefahren, mögen sie noch so unbegründet sein, (verdienen) nicht die allgemeine Mißbilligung.“ Auch insofern sei die Kündigung, die mit der Angst der Kollegen des Floristen vor Ansteckung begründet worden war, nicht widerrechtlich.

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