: Elternurlaub
■ betr.: "Kinderurlaub für Eltern", "Stückwerk" (Kommentar), taz vom 10.11.90
betr.: „Kinderurlaub für Eltern“, „Stückwerk“ (Kommentar),
taz vom 10.11.90
Es ist wirklich ärgerlich, was die grüne Bundestagsfraktion da als Elternfreistellungsgesetz vorschlägt. [...]
Männer brauchen Druck, um dazu bewegt zu werden, Privilegien und Bequemlichkeiten aufzugeben. Wir sollten die unterschiedlichen Mittel aber nicht gegeneinander ausspielen. Druck ist wichtig und gleichzeitig sind auch Anreize und Überzeugungsarbeit nötig.
Das schwedische Beispiel zeigt, daß eine Lohnersatzzahlung Männer motiviert, Elternurlaub zu nehmen. Tina Stadlmayer behauptet ärgerlicherweise (wie viele in der BRD vor ihr) das Gegenteil. Tatsächlich waren 1987 24,5 Prozent (nach der neuesten Zahl 29 Prozent) von allen, die in Schweden Elternurlaub nahmen, Männer. Da können wir schlecht (wie Tina Stadlmayer) von „fast genausowenige“ wie 0,4 Prozent sprechen. Andererseits nehmen Männer sehr viel kürzeren Elternurlaub als Frauen. Der Anteil der Väter an allen genommenen Elternurlaubstagen betrug 1987 7,5 Prozent. Dieser Erfolg ist noch lange nicht ausreichend. Deshalb fordern auch in Schweden viele die Quotierung des Elternurlaubs. Allerdings halten wir die Version, die auch Tina Stadlmayer vertritt, für zu lahm. Wir sollten uns besser der schwedischen ministeriellen „Ideengruppe für Fragen der Männerrolle“ anschließen. Sie plädiert dafür, daß der Lohnersatz nur dann gezahlt werden sollte, wenn beide Partner mindestens drei Monate Elternurlaub nehmen. Georg Brzoska und Gerhard Hafner, Mitarbeiter der manege — Information und Beratung für Männer, Berlin
Ich bitte Sie in Zukunft, präziser zu recherchieren. Die „schlappen 0,4 Prozent der erwerbstätigen Männer“, die bereit sind, zwecks Kinderbetreuung zu Hause zu bleiben, hängen bestimmt auch damit zusammen, daß es nichtverheirateten Kindesvätern (wegen nicht zugestandenem Sorgerecht) nicht möglich ist, bezahlten Erziehungs- beziehungsweise Familienurlaub (Berlin) zu bekommen.
Diesbezügliche, auf Abänderung zielende Klagen liegen seit langem beim BVG und werden, optimistisch beurteilt, nicht vor 1992 verhandelt. I. Mann, Berlin
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