: Eltern haften für ihre Kinder!
Eltern, deren Kinder nicht mehr zu Hause leben, müssen prüfen, ob sie noch berechtigt sind, Kindergeld zu beziehen. So entschied gestern das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az.: L5KgI5/94). Die Richter halten es für zumutbar, daß Eltern alle zwei Monate bei ihren Kindern nachfragen, ob sie sich noch in der Ausbildung befinden und weiterhin die Zahlungsvoraussetzungen bestehen. Nachfragen müssen Eltern auch, wenn sie sich mit den Kindern zerstritten haben. Wer nicht fragt, aber Kindergeld einstreicht, handelt grob fahrlässig und muß das Geld zurückzahlen. Foto: Volker Derlath
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