: Eklatante Verunsicherung
betr.: „Zu Unrecht im Knast“, taz vom 6. 9. 06
So erfreulich im Einzelfall der Beschluss des Verfassungsgerichts auch ist, er ändert zum einen nichts an der eklatanten Verunsicherung tausender Gefangener, denen von den Knastleitungen im Rahmen der Vollzugsplanung mitgeteilt wird, sie würden die formellen Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung erfüllen. Diese Drohung hängt über ihnen wie das Damoklesschwert. Und zum anderen kann nicht oft genug wiederholt werden, dass es die Nazis waren, die anno 1933 die SV einführten. Was sagt es über eine Gesellschaft im 21. Jahrhundert aus, die ihr Heil in solchen Gesetzen sucht?! THOMAS MEYER-FALK, JVA Bruchsal
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