: Einstellung verfassungswidrig
Paris (afp) - Als verfassungswidrig hat der französische Verfassungsrat die Wiedereinstellung von zehn militanten Gewerkschaftsmitgiiedern abgelehnt, die vor drei Jahren nach gewalttätigen Ausschreitungen vom staatlichen Automobilkonzern Renault entlassen worden waren. Der Verfassungsrat entschied in seinem Sonntag veröffentlichten Urteil gegen die Amnestie, die von der Nationalversammlung Anfang dieser Woche beschlossen worden war und die das Recht auf Wiedereinstellung vorsah. Die zehn Mitglieder der kommunistisch geführten CGT-Gewerkschaft, unter ihnen ein Schwiergersohn des kommunistischen Parteichefs Georges Marchais, waren nach schweren Ausschreitungen im Sommer 1986 entlassen worden.
Die Gewerkschafter hatten die Direktionsetage gestürmt und vorübergehend drei leitende Angestellte in ihre Gewalt genommen. In der Fabrik richteten sie erhebliche Sachschäden an. Sie wurden daraufhin wegen schwerwiegender Verfehlungen von Renault entlassen. Gegen acht Beteiligte wurden Justizverfahren wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch und anderer Delikte angestrengt, die mit der jüngst verkündeten Amnestie eingestellt werden. Die Entscheidung des Verfassungsrats ist die jüngste Etappe des Kampfs, den die CGT seit drei Jahren für die Wiedereinstellung der zehn Renault-Arbeiter führt und der bereits durch mehrere Instanzen ging. Renault-Chef Raymond Levy wies die Reintegration der Entlassenen in einem 'Monde‘ -Interview zurück und erklärte, die Amnestie betreffe nur die Strafverfolgung und bedeute für das Unternehmen keine Verpflichtung zur Wiedereinstellung.
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