■ Am Rande: Einreise über Drittstaat gefährdet Familienasyl
Berlin (epd) – Die Einreise über einen sicheren Drittstaat kann der Gewährung von Familienasyl entgegenstehen. Das Bundesverwaltungsgericht hob gestern eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz auf, das der Ehefrau und den beiden Kindern eines in Deutschland als asylberechtigt anerkannten jugoslawischen Staatsbürgers Familienasyl gewährt hatte. Die Familie war dem Mann 1994 über Österreich nach Deutschland gefolgt und hatte Asyl beantragt. Zur Urteilsbegründung verwies das Gericht auf das Fehlen eines erforderlichen Visums (Az.: BVerwG 9C 56.96).
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