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Archiv-Artikel

in kürze BERUFSBETREUER Einnahmen mitteilen

Berufsbetreuer von Kranken oder Behinderten müssen Einkünfte aus dieser Arbeit den Betreuungsbehörden mitteilen. Dagegen gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Laut OVG Lüneburg sei nur so das Abrechnungsverhalten wirksam zu überprüfen. Seit 1992 sind die Betreuungskosten um das 80-Fache gestiegen. (dpa)