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Einmal eilig hin und nicht zurück

■ Der legislative Zeitplan

Der Zeitplan eines Gesetzes: 23.10: Beschluß und Einbringung. 6.11.: 1. Lesung im Bundestag. 7.11.: Sondersitzung Rechtsausschuß. 12.11.: Anberatung im Rechts– und im Innenausschuß. 14.11.: Sondersitzung Rechtsausschuß mit Durchführung der Sachverständigenanhörung. 26. und 27.11.: Sondersitzungen Rechts– und Innenausschuß mit abschließender Beratung. 4./5.12.: 2. und 3. Lesung im Bundestag. 19.12.: Zustimmung Bundesrat. 24.12.: Schöne Bescherung

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