piwik no script img

Archiv-Artikel

Einkommensgrenze für Elternpflege

Beim Elternunterhalt geht es nur um das „laufende“ Einkommen der Kinder. Nach mehreren BGH-Urteilen müssen sie nur zahlen, wenn sie selbst zahlungsfähig sind und sie trotz Elternunterhalt den eigenen Lebensstandard halten können. 1.250 Euro (ab Juli diesen Jahres 1.400 Euro) von ihrem Einkommen können sie behalten. Weitere fünf Prozent der Einkünfte dürfen für die eigene Altersvorsorge zurückgelegt werden. Die Hälfte des dann verbleibenden Einkommens müssen die Kinder zahlen.