Metropol-Theater: Einige Erinnerungsstützen
■ Die bevorstehende Privatisierung des Metropol-Theaters sollte besser gesamtparlamentarisch beschlossen werden
Nun ist es offiziell. Was ich an dieser Stelle am 11.2. prognostiziert habe, wurde vom Sprecher des Kultursenators inzwischen in der Welt und im Tagesspiegel indirekt mehrfach bestätigt, d.h., die „Abwicklung“ des Metropol- Theaters durch die Kulturverwaltung, ohne einen Beschluß des Abgeordnetenhauses, soll in spätestens vier Wochen erfolgen.
Mißlich ist dabei u.a., daß Herr Klemke als Sprecher des Kultursenators zweckoptimistische Argumente der Investoren zur Rechtfertigung der Form der geplanten Privatisierung wiederholt. Die diesen Absichten entgegenstehende verantwortungsbewußte Erklärung der kulturpolitischen Sprecher aller Fraktionen vom 13.1. 1994 ignoriert der Kultursenator offenbar bewußt.
Hier noch einmal der Wortlaut dieser Erklärung: „Das Land Berlin beteiligt sich gesellschaftsrechtlich mehrheitlich an der Metropol-Betreiber GmbH. Der Repertoire-Spielbetrieb und das dafür strukturierte Ensemble sind zu erhalten.“ Anstatt auf diese eindeutige Forderung mit einer rechtsverbindlichen Bestandsgarantie des Landes für das Metropol zu antworten und damit alle Zweifel an der Berliner Kulturpolitik auszuräumen, führt Herr Klemke eine vage Option der Investoren ins Feld.
Einen Beschluß des Abgeordnetenhauses zur Privatisierung gemäß Art.81 der Berliner Verfassung des Metropol-Theaters kann der Kultursenat aber eben nicht vorweisen, weil es keinen gibt. Gegen ein derart willkürliches Vorgehen hat sich der Vorsitzende des Petitionsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses, Tino Schwierzina, bereits eindeutig verwahrt.
In seiner Antwort auf die Petition des Metropol-Personalrats vom 8.10. 1992 heißt es dazu: „Wir gehen davon aus, daß der Senator für kulturelle Angelegenheiten nicht den Entscheidungen des Parlaments vorgreift.“ Die von Herrn Klemke vorgeschützten Beschlüsse (der Senatsbeschluß vom 27.8. 1991 und der Hauptausschuß-Beschluß vom 2.10. 1992) sind übrigens ganz allgemein gehaltene Prüfungsaufträge für den Kultursenator, die selbstverständlich niemals einen Beschluß des Abgeordnetenhauses ersetzen können.
An dieser Stelle sei daran erinnert, daß es aber sehr wohl einen Senatsbeschluß vom 6.11. 1990 gibt, der die „Fortführung des Metropol-Theaters als landeseigene GmbH“ festschreibt. Ist das nun ein verbindlicher Verwaltungsakt oder nur „Geschwätz von gestern“? Und nur eine solche Lösung kann dieses Haus vor dem künstlerischen Untergang bewahren.
Folgende Fragen bleiben offen: 1. Warum will der Kultursenator durch die „Abwicklung“ einer Kultureinrichtung ohne Legitimation durch das Abgeordnetenhaus alleine für die Folgen geradestehen? 2. Warum kann eigentlich nicht dem Metropol-Ensemble das Haus des Schiller Theaters auf Dauer zugewiesen werden? 3. Wieso muß das Metropol-Theater privatisiert werden, während das Theater des Westens als Landes- GmbH mit Landeszuschüssen erhalten werden kann? Helmut Voltolini
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