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Einen Kopierer für die Anstaltsleitung!

■ Anstaltsleitung begründet alles mit der Hausordnung, gibt sie aber nicht heraus!

Bitte schickt mir einen taz-Reporter, damit die Zustände in dieser Anstalt endlich an die Öffentlichkeit gelangen.

So ist zum Beispiel in meinem Fall die sogenannte „Vorbeugehaft“ zum Tragen gekommen, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorhanden sind. Ein wesentliches Kriterium meiner Inhaftierung ist mein „Aussageverhalten“. Kurz gesagt, wer die Aussage verweigert, zeigt kriminelle Energie, obwohl er von seinem Recht Gebrauch macht, und wird in Vorbeugehaft genommen. So wurde mir noch zwei Tage vor einem Haftprüfungstermin in Gegenwart meines Anwaltes vom zuständigen Staatsanwalt angeboten, mich beim Haftprüfungstermin gehen zu lassen, wenn ich aussage. Da ich das nicht in der gewünschten Form angenommen habe, wurde mir beim besagten Termin vom zuständigen Richter in Gegenwart meines Anwaltes beschieden (natürlich außerprotokollarisch!): „Das Aussageverhalten der Beschuldigten gibt keinen Anlaß zu der Annahme, sich von bestimmten Kreisen zu distanzieren.“ Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten. Es herrscht in meinem Fall weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr, die Ermittlungen sind abgeschlossen. Summa summarum, erfolgt die weitere Inhaftierung aufgrund meiner „Einstellung“. (...)

Strafgefangenen Frauen wird hier auch der Einkauf von Nahrungs- und Genußmitteln untersagt. Es sind ausschließlich Briefmarken zum Einkauf vorgesehen. In allen anderen Strafanstalten in Hamburg, in denen sich Männer befinden, wird der Einkauf von Nahrungsmitteln erlaubt.

Strafgefangene Frauen sind bei Nichtarbeit 23 Stunden eingeschlossen. In anderen Anstalten werden die Hafträume offen gelassen. Falls man sich hier um Arbeit bemüht, wird beschieden, es sei „momentan“ nichts vorhanden. Besonders für Untersuchungsgefangene zieht sich dieses „momentan“ wochen- oder monatelang hin.

Die 60 Minuten Hofgang, die laut Vollzugsordnung den Gefangenen zustehen, werden nicht gewährt. Ist z.B. ein Arzttermin bzw. ein Anwaltstermin oder sonstiges in diese Zeit gefallen, kann die noch verbliebene (bzw. versäumte) Zeit aus „organisatorischen“ Gründen nicht mehr genutzt werden. Unter ungünstigen Umständen sind so Frauen tagelang ohne Hofgang.

Des weiteren gibt es für die Frauen keinen Friseur, obwohl ein extra eingerichteter Friseurraum besteht. Der Arbeitsplatz ist aber nicht besetzt. Welche Folgen das hat, könnt Ihr euch vorstellen.

Es ist auch in der UHA Hamburg keine Hausordnung zu kriegen! Ein Schriftwechsel mit der Anstaltsleitung, der dies belegt, liegt mir vor. Wörtlich: „Wann die ersten Exemplare ausgegeben werden können, kann derzeit leider nicht genau gesagt werden. Ich bitte um Verständnis, wenn Ihnen z. Zt. keine Hausordnung ausgehändigt werden kann.“

Das hat zum Beispiel folgende Konsequenzen: Mir (und auch anderen Gefangenen) wurde die Ausgabe der Nahrung verweigert, wenn man nicht vollständig angezogen ist. Ferner soll man mit dem Teller in der Hand an der Tür stehen. Begründung: steht in der Hausordnung! Allerdings ist das von Beamtin zu Beamtin verschieden. Auch dieses habe ich schriftlich.

Weiterhin wird Lesestoff aus der hauseigenen Bücherei nach Beamtenmeinung zugeteilt. Gerade gestern wurde mir mitgeteilt: Richtlinie 8: Bücher nur für 14 Tage. Begründung steht in der Hausordnung!

Eine Untersuchungshaftvollzugsordnung wird ebenfalls nur auf allergrößten Druck ausgegeben. Begründung: keine Exemplare mehr vorhanden. Ein sogenanntes Zugangsgespräch mit der Abteilungsleiterin, welches vorgeschrieben ist, findet aus Zeitmangel nicht statt. So bleiben die Frauen absolut unwissend über die ihnen noch verbliebenen Möglichkeiten, die ohnehin schon schlechte Lage zu verbessern.

Eine besondere Taktik hat man sich für die Frauen ausgedacht, die den HIV-Test verweigern. Da geschieht folgendes:

Bei Einlieferung bekommt man ein Merkblatt, auf dem darauf hingewiesen wird, daß man die „freiwillige“ Möglichkeit hätte, sich dem Test zu unterziehen. In der Praxis sieht das so aus, daß der HIV-Test automatisch bei Blutabgabe erfolgt, es sei denn, man besteht ausdrücklich darauf, daß es nicht geschieht. Verweigert man den Test, wird man vom sogenannten Gemeinschaftsleben ausgeschlossen, also Iso-Haft! Wurde von mir selbst ausprobiert.

Zu den Gemeinschaftsveranstaltungen ist zu sagen, daß hier mit Wartelisten gearbeitet wird, also nur begrenzte Möglichkeiten vorhanden sind. Des weiteren finden einige Veranstaltungen nicht mehr statt, von wegen „kein Personal“.

Will man ein Paket empfangen, muß man den Absender mit dessen Geburtsdatum angeben! Das entspricht auf keinen Fall der Vollzugsordnung — für welche Datei das wohl erforderlich ist?

(...) Bei Zellenkontrollen werden die Gefangenen (notfalls zwangsweise) aus den Hafträumen entfernt. Die Mitnahme der Verteidigerunterlagen wird nicht gestattet. So ist es also unmöglich zu kontrollieren, was da passiert, und es besteht zumindest theoretisch die Möglichkeit der Aufdeckung und Weitergabe von Informationen. Begründung: natürlich die Hausordnung!

Diese Liste der Unrechtmäßigkeiten in dieser Anstalt ist noch um einiges zu vervollständigen. Ich habe sicherheitshalber eine Kopie des Briefes, da ich sehr gespannt bin, ob er Euch überhaupt erreicht. Also bitte meldet Euch, es muß etwas getan werden. M.K. Frauen-UHA Hamburg

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