: Eine Wahl nach Wunsch
■ Gegen Neu-Ulmer Landrat wird wegen Wahlfälschung ermittelt
Neu-Ulm/Memmingen (taz) – Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wahlfälschung gegen den Neu-Ulmer Landrat Franz-Josef Schick (CSU) und weitere namentlich nicht genannte Personen eingeleitet. Die Neu-Ulmer SPD hatte gegen Schick Strafanzeige erstattet. Wie berichtet, war die neue Oberbürgermeisterin Beate Merk (CSU) bei der Stichwahl um den Oberbürgermeistersessel der 50.000 EinwohnerInnen zählenden Stadt mit 43 Stimmen Mehrheit gewählt worden. Wegen mehrerer Fehler und Verstöße hatten die Sozialdemokraten eine Nachzählung durchgesetzt. Dabei schrumpfte der Vorsprung von Frau Merk auf drei Stimmen zusammen. Landrat Schick hatte freilich bei seiner Pressekonferenz nach der Nachzählung verschwiegen, daß die fünfzehn Zählergruppen zunächst zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen waren, nämlich zu einer Einstimmenmehrheit für den SPD-Kandidaten Gerd Hölzel.
Doch statt den SPD-Mann zum neuen Wahlsieger zu erklären, wurden die bereits entlassenen Nachzähler für den darauffolgenden Vormittag noch einmal zum erneuten Stimmenzählen einberufen. Danach lag Beate Merk wieder mit drei Stimmen vorn.
Obwohl der Kreischef zunächst behauptet hatte, nicht an der Auszählung teilgenommen zu haben, will die SPD beweisen können, daß Schick sogar bei der Neubewertung ungültiger Stimmen mitentschieden hat. Pikant daran: Über Nacht waren zwei ungültige Stimmen zu Lasten des SPD-Bewerbers gefunden worden und zwei doch nicht ungültige zugunsten der CSU-Kadidatin. Klaus Wittmann
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