: Eine Firma – ein Tarif
BETRIEBE Arbeitgeber und DGB für Tarifeinheit
BERLIN rtr/az | Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich am Freitag in Berlin für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit ausgesprochen. Bei Tarifverträgen, die sich überschneiden, soll der Vertrag gelten, dem die meisten Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb anhängen. Dies schlugen Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und Michael Sommer, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), vor.
Für die Dauer dieser vorrangigen Tarifvereinbarung bestünde für alle Gewerkschaften Friedenspflicht, Arbeitskämpfe seien in dieser Zeit ausgeschlossen. Ständige Tarifkonflikte könnten sich die Unternehmen nicht leisten, sagte Hundt. Gewerkschaften und Arbeitgeber reagierten mit dem Vorstoß auf die Ankündigung des Bundesarbeitsgerichts, nicht mehr am Grundsatz der Tarifeinheit festzuhalten. „Eine Zerklüftung der Tariflandschaft darf es nicht geben, wir brauchen Klarheit durch eine gesetzliche Regelung“, sagte Sommer. Das Prinzip „Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“ habe sich bewährt. Die Tarifeinheit würde die Möglichkeiten zum Arbeitskampf nicht einschränken, sagte Sommer. DGB und BDA stellten klar, dass weiterhin Tarifpluralität bestehen soll. Die Bildung von Spartengewerkschaften muss laut Hundt jedoch verhindert werden.