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■ BARRASEinberufungen im Osten nichtig

Berlin. Die zum 2. Januar an Männer aus der ehemaligen DDR ergangenen Einberufungen sind allesamt nichtig, weil sie auf Musterungen basieren, die einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren nicht entsprechen. Gegen die Einberufungen und auch gegen die Musterungen können die Betroffenen Widerspruch einlegen. Die Einberufungen sind deshalb rechtswidrig, weil das alte Wehrrecht der DDR nicht mehr für die jetzt einzuberufenden Männer gilt. Laut Staatsvertrag betrifft das alte NVA-Recht nur noch diejenigen, die am 3. Oktober bereits in der Armee waren. Zudem sind die Musterungen, die in der ehmaligen DDR vorgenommen wurden, nach Auffassung von Wehrrechtsspezialisten nicht als ordentliche Musterungen anzusehen, da gegen sie keine Rechtsmittel eingelegt werden konnten. Auch wurden keine Musterungsbescheide im »westlichen« Sinn ausgestellt. Ab 3. Oktober gilt aber für die DDR bundesdeutsches Wehrrecht. Rund 6.800 Männer aus der Ex-DDR sind nach Angaben der Berliner Kreiswehrersatzämter von diesen Einberufungen betroffen. Nach Informationen der taz hat das Kreiswehrersatzamt in Pankow bereits eine Einberufung aus den obengenannten Gründen zurückgenommen. Den Wehrbehörden ist ihre rechtswidrige Praxis also durchaus bewußt, aber anscheinend werden momentan eine Menge junger Leute zur Bewachung der Ex-NVA- Munitionsdepots gebraucht.

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