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Archiv-Artikel

Ein guter Tag für EU-Studenten

LUXEMBURG/BRÜSSEL dpa ■ Auslandsstudenten in der Europäischen Union haben mehr Rechte auf staatliche Unterstützung. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern in Luxemburg in letzter Instanz. Ein Franzose bekam Recht, in Großbritannien einen Anspruch auf ein Darlehen zu haben, um seine Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Die EU-Kommission in Brüssel begrüßte das Urteil. „Das ist ein guter Tag für Studenten in der EU“, sagte ein Sprecher. Das Urteil hat sofortige Wirkung und ist für alle 25 EU-Staaten verbindlich. Es gelte entsprechend für Bafög-Zahlungen in Deutschland, sagte er weiter. Dany Bidar hatte nach der Einschreibung an einer Londoner Universität ein zinsverbilligtes Darlehen beantragt, um seinen Unterhalt zu finanzieren. Er erhielt aber nur eine Beihilfe für die Studiengebühren mit der Begründung, dass er in Großbritannien nicht auf Dauer ansässig sei. Der EuGH urteilte nun, dass eine Beihilfe für Studenten, die sich rechtmäßig in einem anderen EU-Staat aufhalten, unter den EG-Vertrag fällt.