: Ein ganz eigenes Wohn-Verständnis
■ Madison-Skandal: Senat hegt keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit
Na dann ist ja alles gut. „Der Neubau eines gemischt genutzten Gebäudes, Lodging mit Fitneß-Center, Sporthalle, Restauration, Büros etc. und einer 3-geschossigen Tiefgarage mit 356 Stellplätzen“ ist nach Auffassung des Senats „planungsrechtlich dem Begriff des Wohnens“ zuzuordnen. Das heißt, heutzutage könne man das natürlich auch anders sehen, aber 1991 sei das nun mal so gewesen.
Folge: Der Bau des „Madison-Hotels“ (taz berichtete) in der Neustadt ist aus Senatssicht ohne Fehl und Tadel. Oder, wie es in einer gestern veröffentlichten Antwort des Senats auf eine kleine Anfrage der GAL-Abgeordneten Heike Sudmann heißt: „Die Erkenntnis, daß nach heutigem Rechtsverständnis ein solches Vorhaben als Betrieb des Beherbergungsgewerbes einzuordnen wäre, führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Vorhabens, da es so errichtet und betrieben wird, wie es seinerzeit genehmigt wurde.“
Donnerlittchen. Das nennt man ein Schnäppchen für den Immobilienmulti „Hanseatica“, der das Grundstück 1991 für den Wohnbebauungs-Preis von schlappen 600 Mark (die umliegenden Büro- und Ladengrundstücke gingen für 1200 DM über den Tisch) pro Quadratmeter von der Stadt gekauft hatte und darauf inzwischen das „Madison-Residenz-Hotel“ betreibt. Mietpreis pro Nacht: 170 bis 600 Mark. Ein einträgliches Gewerbe heutzutage, damals aber nach Senatsauffassung: einfach nur Wohnen. Pech gehabt, halt.
Dient aber immerhin dem Zweck, die bösen Vorwürfe jener Bürgerinitiativen und GAL-Politiker zurückzuweisen, die davon ausgehen, daß es bei dem Deal nicht mit rechten Dingen zugegangen ist. Weil das Madison ja – nach damaliger Rechtsauffassung, versteht sich – gar kein Hotel ist, habe es der von den Kritikern vermißten Ausnahmegenehmigung für den Bau gar nicht bedurft. Sagt der Senat. Überzeugend, nech? uex
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