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Ein Jahr Haft für HIV–Infizierten

Berlin (taz) - Auf heftige Kritik bei der Deutschen Aids–Hilfe und den Grünen ist die vom Landgericht München am Mittwoch gegen einen HIV–Infizierten verhängte einjährige Gefängnisstrafe ohne Bewährung gestoßen. Dem 26jährigen wurde zur Last gelegt, er habe trotz der ihm bekannten Infizierung mit dem HIV–Virus ohne Kondom mit einer Frau geschlafen. Das Gericht wertete dies als versuchte gefährliche Körperverletzung. Die Partnerin des Mannes hatte sich nicht angesteckt. Als Gründe für das harte Urteil nannte Richter Ludwig Ottmann „ganz gewichtige generalpräventive Überlegungen“. Die Öffentlichkeit habe ein Recht darauf, daß „der ungeschützte Verkehr von mit dem HIV–Virus Infizierten unterbunden wird“. Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, den „ungeschützten Geschlechtsverkehr von Trägern des HIV–Virus als Gefährdungstatbestand unter Strafe zu stellen“.

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