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Archiv-Artikel

Ein Hoffnungszeichen

betr.: „Richter zeigen ihre Vorurteile“ (Haftbefehl und Auslieferung: Badischer Grundrechts-Nationalismus), Kommentar von Christian Rath, taz vom 15. 4. 05

Ich finde die von Chr. Rath beschworene Gefahr eines Grundrechts-Nationalismus nicht so beunruhigend wie manche Abschnitte im Entwurf der Europa-Verfassung, vor allem diejenigen, die sich mit Rüstungs- und Einsatzverpflichtungen befassen und eventuell dem deutschen Grundgesetz widersprechen könnten. Deutsche Bürger, die bekanntlich nicht zur Europa-Verfassung abstimmen dürfen und der täglichen Berieselung mit den Produkten der internationalen Lügenmaschine ausgesetzt sind, sollten wenigstens wissen, welches Recht im Zweifelsfall vorrangig ist bzw. welches Gremium dem politischen Gerangel im Europarat so weit entzogen ist, dass es wirkungsvoll für die Wahrung der deutschen Grundrechte eintreten kann. Für Bürger, die sich dafür interessieren, sind die „Vorurteile der Verfassungsrichter“ im Fall des Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli ein Hoffnungszeichen. RUTH REHMANN, Trostberg