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Ein Gesetz mit Zähnen

Potsdam. Nicht nur Schlösser, Kirchen und Rathäuser stehen künftig im Land Brandenburg unter Denkmalschutz, sondern auch Ortskerne, Stadtgrundrisse und Industrieanlagen. Mit der Erweiterung des Schutzes auf ganze Denkmalbereiche geht der Entwurf des neuen Denkmalschutzgesetzes über das noch geltende DDR-Recht auf diesem Gebiet hinaus. Der Entwurf sei fortschrittlicher als die Gesetze westlicher Bundesländer, die meist in den 70er Jahren erarbeitet wurden. So stellt die brandenburgische Vorlage, die der Landtag noch vor seiner Sommerpause verabschieden soll, nicht nur ästhetisch wertvolle Gebäude oder Landschaften unter Schutz. Vielmehr sollen alle wichtigen Zeugnisse der hiesigen Geschichte — vom steinzeitlichen Faustkeil bis zur Architektur von Eisenhüttenstadt — für zukünftige Generationen bewahrt werden, erklärte der Politiker. Enderlein rechnet mit 40 bis 50 Millionen Mark, die dem Ministerium aus verschiedenen Quellen für Aufgaben des Denkmalschutzes jährlich zur Verfügung stehen. Eigentümer von geschützten Gebäuden erhalten davon Zuschüsse für sachgerechte Umbauten. Künftig ist man aber auch auf Sponsoren angewiesen. So sei für Mai die Herausgabe eines Kataloges vorgesehen, der denkmalgeschützte Bauten für eine kommerzielle Nutzung anbietet. Zerstörer von Denkmalen würden dagegen empfindlich zur Kasse gebeten oder mit Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren bestraft, betonte Enderlein. Die auf dem Papier recht erfreulichen DDR-Bestimmungen hätten nicht verhindert, daß ganze Straßenzüge von Fachwerkbauten in märkischen Kleinstädten verschwunden sind. Auch Abrisse nach politischen Vorgaben wie die Sprengung der Garnisonskirche und der Abbruch des Stadtschlosses in Potsdam seien nun nicht mehr möglich. adn

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