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Archiv-Artikel

in kürze HEIMLICHE PAPATESTS Ein Fall für Karlsruhe

Die mangelnde Beweiskraft heimlicher Vaterschaftstests soll jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen. Ein eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft angefochten hatte, legte in Karlsruhe Beschwerde ein. (dpa)