in kürze HEIMLICHE PAPATESTS : Ein Fall für Karlsruhe
Die mangelnde Beweiskraft heimlicher Vaterschaftstests soll jetzt das Bundesverfassungsgericht prüfen. Ein eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft angefochten hatte, legte in Karlsruhe Beschwerde ein. (dpa)