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Archiv-Artikel

in kürze KAPLANS MELDEAUFLAGE Eilantrag abgelehnt

Das Kölner VerwG hat einen Eilantrag des Islamistenführers Kaplan gegen die Meldeauflage der Stadt abgelehnt. Das öffentliche Interesse an einer vorläufigen Fortsetzung der Meldepflicht, wonach er sich täglich bei Polizei oder Ausländeramt melden muss, überwiege das private Interesse des selbst ernannten „Kalifen von Köln“. (dpa)