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Archiv-Artikel

in kürze VOLLBREMSUNG IM BUS Eigensicherung Pflicht

Fahrgäste in öffentlichen Linienbussen müssen für Schäden nach einer Vollbremsung selbst haften, wenn sie sich nicht festgehalten haben, so das Amtsgericht München. Demnach muss jeder Fahrgast im ÖPNV mit plötzlichen Gefährdungssituationen rechnen und sich so weit wie möglich selbst sichern (Az. 341 C 8749/04). (afp)