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■ BetriebsratEhrenamt ohne Lohn

Kassel (AP) – Betriebsratsmitglieder, die in ihrer Freizeit an Gewerkschaftsschulungen teilnehmen, können dafür vom Arbeitgeber keinen Lohn beanspruchen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Die Entscheidung gilt auch für Mitglieder der Wahlvorstände von Betriebsratswahlen (Az: BAG 7 AZR 874/94).

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