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Ehlers für aggressives Lauschen

■ Hamburger CDU will mehr Rechte für den Verfassungsschutz

Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hält den vom Senat vorgelegten Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz für unzureichend. Der sicherheitspolitische Sprecher der Fraktion, Karl-Heinz Ehlers, kritisierte gestern den seit Monaten im Innenausschuß des Parlaments schlummernden Entwurf in drei Punkten. So müsse der Verfassungsschutz auch nicht-gewalttätige extremistische Organisationen beobachten und Informationen über schwere Straftaten, auch wenn es sich nicht um Staatsschutzdelikte handele, weitergeben dürfen. Außerdem müsse der „Große Lauschangriff“ d.h. das Abhören von Wohnungen, erlaubt sein.

„Der Senat hat sich selbst kastriert, indem er diese drei Möglichkeiten nicht vorsieht“, betonte Ehlers. Die Methoden des Extremismus hätten sich geändert, dem müßten auch die gesetzlichen Möglichkeiten angepaßt werden. „Das Gesetz ist von Bürokraten, vorwiegend von Datenschützern, hergestellt worden, nicht aber von Leuten, die wirksam den Extremismus von rechts und von links bekämpfen wollen.“ Würden die Eingriffsmöglichkeiten des Verfassungsschutzes nur auf die Anwendung von Gewalt beschränkt, seien davon beispielsweise nicht-gewalttätige, aber möglicherweise viel gefährlichere Organisationen wie die NPD oder die PDS ausgenommen.

Fahrlässig sei es, wenn der Verfassungsschutz Informationen über schwere Straftaten, die er „en passant“ bei seinen Ermittlungen bekomme, nicht an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben dürfe. Bei manchen ausländischen Organisationen gehe die Spionage mit Drogen- oder Waffenhandel einher. In bezug auf die Abhörmöglichkeiten solle der Senat die Bundesregelung übernehmen.dpa

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