: Eherecht und Steuerrecht passen nicht zusammen
■ betr.: „Ehegattensplitting soll tabu sein“, „Eine kleine Steuerge schichte für Ehefrauen“, taz vom 19.8.1998
[...] Das Splitting für Ehen, die lebenslang kinderlos bleiben, muß selbstverständlich schleunigst gekappt werden, weil es gesellschaftspolitisch Unsinn ist, die Ehe finanziell zu fördern. Bei Splitting für Ehen, in denen Kinder erzogen werden, wird es komplizierter. Es kann erst dann abgeschafft werden, wenn endlich die häusliche Kindererziehung anerkannt wird, und zwar mit einem „Gehalt für Familienarbeit“, daraus Rentenansprüche, Unfallversicherung etc. Basis des Gehalts: Durchschnittseinkommen aller Versicherten.
Solange die Kindererziehungsleistung fast gänzlich auf eigene Kosten der Eltern stattfindet – abgesehen von einigen Monaten Erziehungsgeld und Rente –, muß das Splitting beibehalten werden. Sonst wird die finanzielle Situation für Familien noch schlechter als jetzt, und das will ja angeblich keine Partei.
Einen Webfehler hat das Splitting trotzdem, auch für Ehen mit Kindern: Wegen unseres patriarchalischen Güterrechts im Eherecht – der sogenannten Zugewinngemeinschaft – hat die Familienfrau (selten auch mal der Familienmann) keinen Rechtsanspruch auf die durch das Splitting gesparten Steuern. Das ist völlig absurd! Denn ursprünglich sollte durch das Splitting ein Teilausgleich stattfinden für den Gehaltsausfall der kindererziehenden und haushaltführenden Ehefrau; zugesprochen wurde es aber dem nichterziehenden Ehemann. Absurd wie so vieles zwischen den Geschlechtern (in Bonn)! [...] Eherecht und Steuerrecht passen überhaupt nicht zusammen, widersprechen sich. Das eheliche Güterrecht muß dringend geändert werden! [...] Gesa Ebert, stellv. Bundesvor-
sitzende der Dt. Hausfrauen-
Gewerkschaft e.V.
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