EX-RAF-TERRORISTIN : Anklage im Frühjahr geplant
BERLIN | Die Bundesanwaltschaft will im Frühjahr Mordanklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 erheben. Das kündigte Bundesanwalt Rainer Griesbaum am Freitag in Karlsruhe an. Zugleich teilte der Bundesanwalt mit, dass die 57-jährige Becker vorerst in Untersuchungshaft bleibt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) habe ihre Haftbeschwerde abgewiesen, nun müsse der 3. BGH-Strafsenat entscheiden. (dpa)