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Archiv-Artikel

in kürze VORLÄUFIGES BERUFSVERBOT EX-NPD-Anwalt Mahler

Der frühere NPD-Jurist Horst Mahler darf zunächst nicht mehr als Anwalt arbeiten. Ein Berliner Amtsgericht habe in einem Beschluss ein vorläufiges Berufsverbot erlassen, sagte Gerichtssprecher Arnd Bödeker gestern. Er bestätigte damit einen Bericht des Tagesspiegels. Mahler habe Beschwerde eingelegt. (dpa)