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Einfuhrsperre für britisches RindEU leitet Verfahren gegen Deutschland ein

Brüssel (AP) – Die EU-Kommission hat gestern ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ein halbes Jahr nach Ende des EU-Exportverbots für britisches Rindfleisch habe die Bundesrepublik ihr Einfuhrembargo immer noch nicht aufgehoben, wie eine Kommissionssprecherin erklärte. In einem formellen Benachrichtigungsschreiben wird Berlin eine Frist bis kurz nach dem 17. März eingeräumt. Bis dahin soll der Bundesrat über die Einfuhrsperre abgestimmt haben.

Sollte das Importverbot nicht aufgehoben werden, droht der Bundesrepublik eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dort hat die EU-Kommission bereits eine Klage gegen Frankreich eingereicht, das aus Verbraucherschutzgründen der Bestimmung bisher nicht nachgekommen ist.

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