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EU findet nichts Böses am Kinderkanal

Brüssel (dpa/taz) – EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert hat die Gebührenfinanzierung der Sender Kinderkanal und Phoenix genehmigt. Die Finanzierung der beiden öffentlich- rechtlichen Spartenkanäle von ARD und ZDF durch Rundfunkgebühren sei keine unzulässige Staatsbeihilfe und deshalb mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar. Mehrere deutsche Privatsender und ihr Verband VPRT sind damit mit ihrer Beschwerde in Brüssel baden gegangen. Sie sahen im Falle der werbefreien Spartenkanäle unrechtmäßige staatliche Beihilfen.

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