: EU-SCHLUSSLICHT
Vier Bundesländer – Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen – haben bereits auf Länderebene ein Informationsfreiheitsgesetz erlassen. Eine Antragsflut, wie sie die Gegner befürchtet haben, blieb aus. Genutzt wird die Informationsfreiheit vor allem für Anfragen in den Bereichen Bau und Umweltschutz. Weltweit gibt es in rund 50 Ländern vergleichbare Gesetze. Innerhalb der OECD-Staaten gehört Deutschland zu den letzten, die noch an obrigkeitsstaatlichen Geheimhaltungsregeln festhalten. In der EU verzichtet neben der Bundesrepublik nur noch Luxemburg auf die Informationsfreiheit. Im Entwurf für die EU-Verfassung ist eine solche Regelung ebenfalls vorgesehen.