: EU-Kommission soll Druck machen
betr.: „Köln schneller als die EU erlaubt“, taz vom 12. 6. 2004
Der „Akt zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten im Europäischen Parlament (Direktwahlakt)“ ist inzwischen geändert worden. In der aktuellen Fassung vom 23.9.2002 lautet die entsprechende Passage: „Ein Mitgliedsstaat darf das ihn betreffende Wahlergebnis erst dann amtlich bekannt geben, wenn die Wahl in dem Mitgliedsstaat, dessen Wähler (...) als Letzte wählen, abgeschlossen ist.“ Während also noch bei der Wahl 1999 die Stimmen erst nach 22 Uhr ausgezählt werden durften, ist jetzt die Auszählung schon vor Sonntag, 22 Uhr zugelassen. Die Ergebnisse dürfen aber nicht bekannt gegeben werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Pressemitteilung des Bundeswahlleiters vom 7.6.2004: „Soweit Wahlforschungsinstitute am nächsten Sonntag bereits vor der Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die Auswertung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.“ Damit tut er so, als habe er die Forderungen der EU-Kommission umgesetzt, ohne sie tatsächlich umgesetzt zu haben. Er erweckt den Eindruck, die Wahlforschungsinstitute seien auf die Befragung von Wählern und auf die in den Wahllokalen mündlich vom jeweiligen Wahlvorstand bekannt gegebenen Ergebnisse angewiesen.
In Wirklichkeit brauchen sie aber nur auf den Internetseiten der Wahlleiter der Bundesländer bzw. Kommunen die Einzelergebnisse abzulesen und zusammenzuzählen. Ich hoffe, die EU-Kommission macht Herrn Hahlen gehörig Druck, damit das Ziel der EU-Regelung endlich erreicht wird. Übrigens wurde auch schon bei den zurückliegenden Europawahlen in Deutschland in meinen Augen gegen die damals noch gültige Fassung des Direktwahlaktes verstoßen, da die Stimmen damals bereits nach Schließung der Wahllokale um 21 Uhr und nicht erst nach 22 Uhr ausgezählt wurden. JENS LÜKE, Aachen