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EU-BegleitgesetzBundestag will mehr mitbestimmen

Bei den Beratungen zu den EU-Begleitgesetzen zeichnet sich eine sichere Mehrheit ab. Nur die Linke steht bislang abseits.

Raum für kunterbunte Bündnisse in der Frage des Begleitgesetzes: Plenarsaal des Bundestages. Bild: ap

FREIBURG taz | Eine ganz große Koalition will die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag beschließen. Nur die Linke stand am Mittwoch bei der Beratung im Bundestag abseits. Im Detail ist dank kunterbunter Bündnisse aber noch manches offen.

Anlass für die Sondersitzung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juni. Damals wurden Klagen des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler und der Linken gegen den Lissaboner Vertrag abgelehnt. Karlsruhe forderte aber, dass der Bundestag künftig zustimmen muss, wenn ohne Vertragsänderung neue Befugnisse auf die EU übertragen werden.

Diese Vorgaben sollen nun in zwei Begleitgesetzen umgesetzt werden, die von Union, SPD, FDP und Grünen zusammen eingebracht wurden. Die Linke fordert in einem eigenen Gesetzentwurf zusätzlich Volksabstimmungen über wichtige Vertragsänderungen und will das Bundesverfassungsgericht als Oberkontrolleur der EU einsetzen.

Ähnliche Vorstellungen hat die CSU. Sie warb für eine begleitende Resolution. Dort soll ebenfalls die Rolle des Verfassungsgerichts bei der EU-Kontrolle betont werden. Außerdem soll den EU-Partnern mitgeteilt werden, dass der Reformvertrag in Deutschland nur so gelte, wie ihn das Bundesverfassungsgericht interpretiert habe.

Vom Koalitionspartner SPD kam am Mittwoch klarer Widerspruch. "Eine solche Resolution ist entbehrlich, weil sie versucht, europapolitische Zweifel zu säen", sagte ihr Geschäftsführer Thomas Oppermann und erhielt Unterstützung von den Grünen.

Neben den Begleitgesetzen werden noch zwei Gesetze novelliert, die schon seit 1993 bestehen und die Rechte von Bundestag und Bundesrat in der Europapolitik regeln. Sie wurden in den letzten Jahren durch Vereinbarungen mit der Bundesregierung ergänzt, die nun in die Gesetze integriert und damit einklagbar werden.

Die Bundesregierung muss demnach die Verhandlungen in Brüssel unterbrechen und neu mit dem Bundestag sprechen, wenn sie von dessen Stellungnahmen abweichen will. Jerzy Montag (Grüne) und Jörg von Essen (FDP) forderten die Abgeordneten auf, ihre Rechte künftig auch zu nutzen. Die Abgeordneten der Regierungskoalition hätten oft gar kein Interesse, Stellungnahmen zu EU-Vorhaben abzugeben.

Die Grünen forderten außerdem, dass der Bundestag auch im Bereich der EU-Außen- und Sicherheitspolitik voll informiert werden muss. Hier bekamen sie Unterstützung von der Linken. Am 8. September wird der Bundestag über die Gesetze abstimmen.

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8 Kommentare

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  • M
    Max

    Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über das BVerfG-Urteil zum Lissabonner Vertrag:

     

    http://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM

     

    Schlachtschneider zeigt auf, weshalb die EU bereits jetzt jedweder demokratischer Legitimation entbehrt, weshalb es kühn ist, in Deutschland und Europa von Demokratie zu reden und wie Freiheitsvergessen wir Europäer sind.

     

    Wir bräuchten dringend eine Rückbesinnung auf die Ideale der Aufklärung und der französischen Revolution, stattdessen unterwerfen wir uns einer bürokratischen Despotie. Schlachtschneider führt gewichtige Argumente ins Feld, während Politik und Medien vor allem verschleiern, schönreden und mit Gewalt die Augen vor den Realitäten verschließen.

     

    Armes Europa.

  • KM
    korruptas ministerias

    Infos gibt es hier:

    http://www.eu-vertrag-stoppen.de/

  • I
    Iast61

    Sehr merkwürdig, wie das Ganze insgesamt abgelaufen ist und die Presse selber manche Sachen totgeschwiegen hat.

    Hier ein Beispiel:

     

    In der Grundrechtecharta steht m Artikel 2 (2):

     

    -Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

     

    Das Problem liegt im "Kleingedruckten":

    Da steht:

     

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist,

    einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

     

    Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

     

    "Für Taten in Kriegszeiten

    oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."

     

    Dem Text an sich und der Tatsache, dass die Politiker uns nicht mal darüber aufgeklärt haben, spricht Bände und ist angesichts der Krise und dem, was im Herbst noch auf uns zukommen wird, wohl selbsterklärend, oder?

  • W
    WaltaKa

    Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Bundestagsabgeordneten über EU-Entscheidungen stärker als bisher informiert werden und dazu Stellung nehmen können.

    Interessant: die Bundesregierung kann aus sogen. außen- oder integrationspolitischen Gründen von der Empfehlung des Parlaments abweichen. Das heißt, es muß die Regierung letztendlich nicht kümmern, was die Bundestagsabgeordneten da quasseln dürfen. Sie ist lediglich gehalten, "Einvernehmen" mit dem Bundestag herzustellen. Es gibt kein sogenanntes 'imperatives Mandat', die Bundesregierung muß sich an keine Vorgaben halten. SPD-Mann Oppermann: "Es ist also nicht so, dass der Bundestag bei jeder EU-Gesetzesentscheidung zustimmen muss."

    Gleiches gilt beim EUZBLG, dem Gesetz zur Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und den Ländern.

    Das heißt, ausgedeutscht, es bleibt alles beim alten, die Bundestagsabgeordneten haben im Grunde weiter nix zu sagen, sie müssen lediglich 'gehört' werden.

    Echt demokratisch. Ich zweifle, dass das Bundesverfassungsgericht das so gemeint hat.

    Im Gegensatz zu denen, die sich jetzt für diese tollen Gesetze auf die Schultern klopfen (nachdem sie früher ihrer Entmachtung schweigend zuschauten), gibt es von Seiten der Linkspartei bereits Gedanken, ob gegen die aktuelle Gesetzesflut, die im Grunde aber nichts ändert, eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen soll. Berechtigt, wie ich meine.

    Welch armseliges Bild geben diese Pseudo-Volksvertreter in Berlin da ab.

    Über deren zunehmenden Legitimitätsverlust bei den Menschen darf sich niemand wundern.

  • M
    Max

    Prof. Karl Albrecht Schachtschneider über das BVerfG-Urteil zum Lissabonner Vertrag:

     

    http://www.youtube.com/watch?v=BtInXIHfxeM

     

    Schlachtschneider zeigt auf, weshalb die EU bereits jetzt jedweder demokratischer Legitimation entbehrt, weshalb es kühn ist, in Deutschland und Europa von Demokratie zu reden und wie Freiheitsvergessen wir Europäer sind.

     

    Wir bräuchten dringend eine Rückbesinnung auf die Ideale der Aufklärung und der französischen Revolution, stattdessen unterwerfen wir uns einer bürokratischen Despotie. Schlachtschneider führt gewichtige Argumente ins Feld, während Politik und Medien vor allem verschleiern, schönreden und mit Gewalt die Augen vor den Realitäten verschließen.

     

    Armes Europa.

  • KM
    korruptas ministerias

    Infos gibt es hier:

    http://www.eu-vertrag-stoppen.de/

  • I
    Iast61

    Sehr merkwürdig, wie das Ganze insgesamt abgelaufen ist und die Presse selber manche Sachen totgeschwiegen hat.

    Hier ein Beispiel:

     

    In der Grundrechtecharta steht m Artikel 2 (2):

     

    -Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

     

    Das Problem liegt im "Kleingedruckten":

    Da steht:

     

    "Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet, wenn es erforderlich ist,

    einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".

     

    Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:

     

    "Für Taten in Kriegszeiten

    oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."

     

    Dem Text an sich und der Tatsache, dass die Politiker uns nicht mal darüber aufgeklärt haben, spricht Bände und ist angesichts der Krise und dem, was im Herbst noch auf uns zukommen wird, wohl selbsterklärend, oder?

  • W
    WaltaKa

    Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Bundestagsabgeordneten über EU-Entscheidungen stärker als bisher informiert werden und dazu Stellung nehmen können.

    Interessant: die Bundesregierung kann aus sogen. außen- oder integrationspolitischen Gründen von der Empfehlung des Parlaments abweichen. Das heißt, es muß die Regierung letztendlich nicht kümmern, was die Bundestagsabgeordneten da quasseln dürfen. Sie ist lediglich gehalten, "Einvernehmen" mit dem Bundestag herzustellen. Es gibt kein sogenanntes 'imperatives Mandat', die Bundesregierung muß sich an keine Vorgaben halten. SPD-Mann Oppermann: "Es ist also nicht so, dass der Bundestag bei jeder EU-Gesetzesentscheidung zustimmen muss."

    Gleiches gilt beim EUZBLG, dem Gesetz zur Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und den Ländern.

    Das heißt, ausgedeutscht, es bleibt alles beim alten, die Bundestagsabgeordneten haben im Grunde weiter nix zu sagen, sie müssen lediglich 'gehört' werden.

    Echt demokratisch. Ich zweifle, dass das Bundesverfassungsgericht das so gemeint hat.

    Im Gegensatz zu denen, die sich jetzt für diese tollen Gesetze auf die Schultern klopfen (nachdem sie früher ihrer Entmachtung schweigend zuschauten), gibt es von Seiten der Linkspartei bereits Gedanken, ob gegen die aktuelle Gesetzesflut, die im Grunde aber nichts ändert, eine weitere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgen soll. Berechtigt, wie ich meine.

    Welch armseliges Bild geben diese Pseudo-Volksvertreter in Berlin da ab.

    Über deren zunehmenden Legitimitätsverlust bei den Menschen darf sich niemand wundern.