EGMR-Urteil zu Schröder und Gazprom: Pressefreiheit gestärkt
Die Berichterstattung über Gerhard Schröders Gazprom-Engagement in der „Bild“-Zeitung war zulässig, urteilt der EGMR.
Der konkrete Fall der Bild-Zeitung, den der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag verhandelte, spielte 2005. Damals löste der damalige Kanzler Gerhard Schröder (SPD) durch eine absichtlich verlorene Vertrauensabstimmung im Bundestag überraschend Neuwahlen aus.
Schröder begründete den Schritt damit, dass er sich der Unterstützung der rot-grünen Koalition nicht mehr sicher sei. Nach der folgenden Wahl übernahm eine Große Koalition unter Führung von Angela Merkel (CDU) die Regierung, und Gerhard Schröder erhielt wenige Wochen später einen Posten beim Pipeline-Projekt Nord Stream, das zum russischen Konzern Gazprom gehört.
In dieser Situation fragte der FDP-Abgeordnete Carl-Ludwig Thiele: „Wollte Schröder sein Amt loswerden, weil ihm lukrative Jobs zugesagt waren? Hatte er persönliche Motive, als er in politisch aussichtsloser Lage Neuwahlen herbeiführte?“
Die Bild-Zeitung veröffentlichte Thieles Zitate in einem Artikel mit der Überschrift: „Schröder soll sein Russen-Gehalt offenlegen“.
Auf Klage von Schröder verboten das Hamburger Landgericht und das dortige Oberlandesgericht die Verbreitung dieses Zitats. Die Bild-Zeitung habe nicht mitgeteilt, wie sehr sich Schröder im Wahlkampf engagierte.
Der EGMR sah hierin nun die Anforderungen an die Presse überspannt. Schröder sei ein herausgehobener Politiker und müsse daher mehr aushalten als ein Privatmann. Außerdem stammte das Zitat von einem anderen Politiker, war also Teil des politischen Meinungskampfes. Zudem habe die Bild-Redaktion bei ihren Recherchen dreimal – erfolglos – versucht, Schröders Sprecher zu kontaktieren.
Deutschland muss dem Bild-Herausgeber, dem Axel Springer Verlag, nun rund 41.000 Euro für die Verfahrenskosten zahlen.
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