: EG-Währungs-Zeitplan
■ Die Kommission ist für eine kurze Übergangsphase
MIT DEM ECU AUF DU UND DU
Brüssel (dpa) - Die Europäische Gemeinschaft soll bereits Anfang 1993 eine europäische Zentralbank einrichten. Ein internes Arbeitspapier der EG-Kommission, das gestern in Brüssel beraten wurde, sieht vor, daß die erste Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bis zum Start des EG-Binnenmarktes im Januar 1993 befristet sein soll. Dafür hatten sich Frankreich, Spanien und Belgien ausgesprochen.
Diese erste Stufe auf dem Weg zur vollen Währungsunion, die am 1.Juli begonnen hat, beschränkt sich zunächst auf eine vertiefte wirtschafts- und währunspolitische Absprache zwischen den zwölf EG-Ländern. Vor dem Übergang in die zweite Phase, in der die EG-Mitgliedstaaten sich in einer gemeinsamen Geldpolitik üben wollen, sollen nach den bisherigen Plänen außerdem die im Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems (EWS) noch fehlenden Währungen Pfund Sterling, protugiesischer Escudo und griechische Drachme beitreten.
Die Meinungen darüber, wie lange die Probephase dauern soll, bevor die Wechselkurs- und Zinspolitik endgültig an eine EG-Zentralbank übergehen wird, laufen noch weit auseinander. Brüssel gesellt sich jetzt zu den Befürwortern einer kurzen Übergangsphase. Die EG-Länder sollen verstärkte Anstrengungen unternehmen, um die noch existierenden Hindernisse für den Gebrauch der europäischen Währungseinheit ECU zu beseitigen. Der britische Vorschlag eines „harten ECU“ als Parallelwährung wird nicht berücksichtigt.
Zur Sicherung der erforderlichen Haushaltsdisziplin der EG -Länder, die für eine stabile Währungszone nötig ist, werden in dem Papier keine strengen Kontrollmaßnahmen empfohlen.
Diese Haltung steht im Gegensatz zu der des EG -Währungsausschusses der nationalen Finanzministerien und Zentralbanken, der im Juli Sanktionsmöglichkeiten für den EG -Ministerrat empfohlen hatte. Die Position der Bundesregierung war bisher, daß strikte Kriterien für die Etatdefizite gelten müssen und die Probephase vor Eintritt in die volle Union ausreichend ausreifen müsse.
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